Mittwoch, 2. Oktober 2013

mesonic ERP-Software - Kundeninformation: Gutschriften

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 07. Juni 2013 wurden wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz verabschiedet.

Nachdem das Gesetz am 29.6.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl. I 2013, S. 1809), ist es nun endgültig in Kraft getreten.
Demnach darf der Begriff "Gutschrift" nur noch unter bestimmten Voraussetzungen auf Belegen verwendet werden. Ist zum Beispiel in einer Rechnung etwas falsch oder es hat eine Reklamation stattgefunden, was zu einer Gutschrift an den Leistungsempfänger führt, darf nicht mehr das Wort Gutschrift verwendet werden. Weitere Detailinformationen können Sie den beigefügten Quellen entnehmen. Die Änderungen können vom mesonic-Anwender bzw. dem zuständigen mesonic-Fachhandelspartner bereits heute eigenständig in der WinLine über das Modul Formulargenerator (PDF-Editor) vorgenommen werden, so dass hierfür kein gesondertes Update notwendig ist.
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