Mittwoch, 17. Juli 2013

Wichtig für Unternehmen: SEPA-Umstellung bis 1. Februar 2014

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr mit Ihren Kunden. 

Stichtag für die SEPA-Umstellung ist der 1. Februar 2014

Mit der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift wurden in der EU seit 2008 stufenweise einheitliche Überweisungs- und Lastschriftstandards eingeführt. Das Ergebnis: Der Zahlungsverkehr wird einfacher - nicht nur innerhalb Deutschlands sondern über die Grenzen hinweg in 31 weiteren SEPA-Teilnehmerstaaten.
Konsequenterweise folgt nun der nächste Schritt: Die Umstellung von den nationalen Euro-Zahlungsverkehrsprodukten auf die SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte. Ein wichtiger Termin:
Zum 1. Februar 2014 werden deshalb die bisher verwendeten nationalen Überweisungen und Lastschriften eingestellt.
Das schreibt eine gesetzliche Regelung der EU vor.


SEPA-Umstellung: IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

Wesentliches Merkmal der SEPA-Produkte ist die Verwendung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) und des Business Identifier Code (BIC). Dies bedeutet bei der Verwendung von Electronic Banking-Produkten, im Online-Banking oder bei einer Einzelüberweisung per Vordruck Folgendes:
  • Ab Februar 2014 geben Sie bei einer SEPA-Überweisung die IBAN und - wenn gefordert - den BIC an. 
  • Bei grenzüberschreitenden Überweisungen geben Sie bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich zur IBAN immer auch den BIC an.
  • Ab Februar 2016 brauchen Sie für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften, ob im Inland oder grenzüberschreitend, nur die IBAN anzugeben. Kontonummer und Bankleitzahl können nicht mehr verwendet werden.

Die IBAN ist einfach aufgebaut: Sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode (für Deutschland ist das „DE", für Österreich gilt „AT"), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer.

Beispiel für Deutschland:

SEPA-Umstellung: IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

Häufige Fragen zu SEPA

Was bedeutet SEPA und welche Länder nehmen daran teil?

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Dadurch können Unternehmen und Verbraucher bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland. Langfristig sollen die bisherigen inländischen Überweisungen und Lastschriften durch SEPA-Produkte abgelöst werden.

Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil.

Können SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abgewickelt werden?

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind die SEPA-Verfahren nicht einsetzbar. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.


Wie lange kann das heute bestehende Zahlungsverkehrsverfahren weiter genutzt werden?

Anfang 2012 hat der europäische Gesetzgeber eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem die Abschaltung der jeweiligen nationalen Zahlverfahren (Überweisung und Lastschriften) in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren vorschreibt. Stichtag hierfür ist der 1. Februar 2014. Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können Sie daher nur bis zum 31. Januar 2014 weiter nutzen. Die SEPA-Verfahren werden bereits parallel angeboten.


Muss auf das SEPA-Verfahren umgestiegen werden?

Mittelfristig ja. Bis zum 31. Januar 2014 wird es die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren weiterhin geben. Die SEPA-Verfahren werden parallel dazu angeboten. Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die SEPA-Verfahren besteht gemäß der durch den europäischen Gesetzgeber verabschiedeten Verordnung zum 1. Februar 2014.


Welche SEPA-Produkte gibt es?

Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr werden folgende Produkte angeboten: Die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen. In der WinLine Finanzbuchhaltung steht Ihnen das SEPA-Zahlungsformat für Überweisungen seit der Version 8.7 (2000.1) zur Verfügung. Die SEPA-Basis-Lastschriften stehen seit Version 9.0 (9001) zur Verfügung und wurden in WinLine 9.0 (9002) erweitert. Zum SEPA-Lastschriftverfahren in WinLine stellen wir Ihnen ein ausführliches Whitepaper zur Verfügung.


Was heißt eigentlich IBAN-only?

Ab 2014 brauchen Sie für SEPA-Inlandszahlungen nur die IBAN des Zahlungsempfängers anzugeben. Der BIC (internationale Bankleitzahl) wird zunächst für grenzüberschreitende Überweisungen und bei der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten weiterhin benötigt.

Welche Vorteile bringt SEPA für Unternehmen?

In der SEPA gelten einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren und -formate für alle Transaktionen. Das betrifft auch Inlandszahlungen, die mittels SEPA-Verfahren getätigt werden. Dadurch können Sie die Kontoführung für den Euro-Zahlungsverkehr auf ein Konto konzentrieren sowie den Aufwand in Ihrer Kundendatenverwaltung reduzieren: Durch SEPA verfügen Sie für alle Ihre europäischen Geschäftspartner über einheitliche Daten wie IBAN und BIC. Das neue SEPA-Lastschriftverfahren bietet Ihnen weitere Vorteile: Durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums können Sie Ihre Zahlungsströme und damit Ihre Liquidität besser steuern.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der SEPA-Verfahren eine Anpassung Ihrer Buchhaltungs- und Electronic Banking-Systeme erfordert. In der WinLine sind die Voraussetzungen für das SEPA-Überweisungsverfahren sowie auch das SEPA-Lastschriftverfahren bereits umgesetzt.


Ändert sich durch SEPA etwas an den MT940-Kontoauszügen?

Für Deutschland gilt:
Die Einführung der SEPA wird Änderungen in den MT940-Kontoauszügen nach sich ziehen. Im Wesentlichen betrifft dies die Geschäftsvorfallcodes sowie den strukturierten Verwendungszweck (Tag : 86 :). Die erforderlichen Anpassungen wurden in der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmt. Die neuen Spezifikationen (Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) stehen unter www.ebics.de zum Download bereit.

Wir beraten und betreuen Sie gerne von der Prozessanalyse über die Projektbetreuung und Softwareeinführung bis hin zum technischen und betriebswirtschaftlichen Support der angebotenen Lösungen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme: Ihr mesonic Partner - BT IT-Service GmbH


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